Allein die Überprüfung der zitierten „Artikel“ aus dem Strafgesetzbuch zeigt, wie falsch der Text ist:
- 111 StGB betrifft die „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten„
- 112 StGB ist bereits weggefallen
- 113 StGB kümmert sich um den „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte„